Hautkrebsscreening

Ab dem Alter von 35 Jahren haben Krankenversicherte Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Hautkrebsarten wie Malignes Melanom, Basalzellkarzinom oder das Spinozelluläres Karzinom sollen so rechtzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden.